Gesundheit für Ihre Füße
Podologiepraxen Luthe und Luthe-Ditzhaus Meerbusch
Moerserstrasse 83 a
40667 Meerbusch
Telefon 02132-758184
Über uns
Die ehemalige Podologiepraxis auf der Neusser Str. 1b hat jetzt ihren Sitz in neuen Räumlichkeiten auf der Moerser Str. 83a, 40667 Meerbusch. Die Praxisgemeinschaft besteht den beiden Podologiepraxen Marcel Luthe (Podologe) und Marianne Luthe-Ditzhaus (Podologin). Die Neueröffnung der Praxisräume fand am 06.01.2020 statt. Die Abnahme der Praxen durch das Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss erfolgte im gleichen Monat.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie setzt für erfolgreiches Arbeiten eine enge Kooperation mit Ärzten voraus und ist weit mehr als eine einfache Fußpflege und kosmetische Fußbehandlung. Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = Fuß) und beschreibt die Lehre vom Fuß. Von Fußpflegern unterscheiden sich Podologen durch eine fundierte mehrjährige Ausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Zum Tätigkeitsfeld gehören präventive (vorbeugende) und kurative (heilende) Maßnahmen. Vorgeschriebene umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen für Praxen mit Kassenzulassung ergänzen die Ausbildung und halten den Podologen/in auf dem aktuellen Stand im Bereich der Podologie. Podologen arbeiten mit Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten zusammen. Mit dem Podologengesetz wurde der wichtige Schritt getan, den Podologen als Medizinal - Fachberuf zu etablieren. Podologen besitzen die fachliche Qualifikation, die praktische Erfahrung, die nötige technische Ausrüstung und die vom Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss überwachte Hygiene um Ihnen in den Praxen wirkungsvoll zu helfen. Ärztliche Verordnungen & Therapien werden gezielt unterstützt. Vor allem aber tragen wir dazu bei, neuen Fußproblemen vorzubeugen.
Seit dem 1.1.2003 kann der behandelnde Arzt, über Formblatt Nr. 13, bei Diabetikern mit diabetischem Fußsyndrom (Neuropathie, Angiopathie) die podologische Fußbehandlung verordnen.
Praxis
Podologie
Die moderne, hochtechnisierte Nasstechnik, wie Sie auch in der Zahnarztpraxis im Einsatz ist findet ebenfalls im Bereich der Podologie ihre Anwendung. Bei hohen bis sehr hohen Umdrehungszahlen ( bis 40 000 U/min ) verbunden mit einer integrierten Wasserkühlung per Spraynebel lassen sich die meisten Arbeiten am Fuß mittels Diamantfräsern schnell erledigen. Der Nasstechniker benötigt somit weniger Instrumente. Diese Arbeitsmethode erfreut sich wegen der Schmerzfreiheit einer enormen Kundenakzeptanz. Aber auch die Diabetologen wünschen sich die Nasstechnik, weil diese Technik ein optimales Arbeiten am Fuß sicherstellt. Problematisch sind die enormen Investitionskosten und die Abhängigkeit des Therapeuten von seiner Technik. Für feinste Arbeiten am Nagel, Nagelwall und an Verhornungen eignet sich diese Technik hervorragend. Es entsteht dabei keine Wärme und der Patient empfindet selbst bei kritischen Arbeiten keinen Schmerz.
Keine Irritation der Haut durch Druck, Reibung oder Wärme Absolut schmerzfreie Abtragung von Nagelmasse, Hornhaut und Fremdkörpern. Feinste Arbeiten im Mikrobereich sind möglich. Behutsame Entfernung kleinster Nagelreste im Nagelfalz machen manche OP überflüssig. Abtragung von Hornhaut im zerklüfteten Warzengewebe ist ohne folgende Blutung möglich. Schleifköper sind Hitzestabil und können sterilisiert werden (Keimfreiheit). Pilznägel können bis auf den gesunden Teil abgefräst werden, wobei nur noch feinste Spuren von Pilzsporen übrig bleiben. Hühneraugen (Clavus) und kranke Bereiche unter der Nagelplatte können schmerzfrei entfernt werden.
Eine gesunde Nagelplatte soll gesund erhalten werden. Mit dem richtigen Schneiden der Nägel beginnt ein wesentlicher Teil der Fußbehandlung, um Folgeschäden für das Wachstum des Nagels zu vermeiden. Die Auswahl des Instrumentes und seine fachgemäße Handhabung sind Voraussetzung für korrektes und schmerzfreies Arbeiten.
Der Nagelrand wird von der Seite beginnend, nach der Form der Zehenkuppe in Schritten gekürzt und an den Nagelecken leicht abgerundet. Bei spröden und dicken Nägeln wird damit ein Abbrechen verhindert. Die richtige Schnittlinie verläuft ca. 1-1,5 mm oberhalb des vorderen Nagelrandes.
Nagelpilz, auch Nagelmykose, Onychomykose oder Tinea unguium ist eine Dermatophytose (Pilzinfektion) der Zehen- oder Fingernägel durch Dermatophyten, also Sprosspilze oder Fadenpilze (Dermatophyten). Besonders anfällig sind Patienten mit Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen, Nagelekzemen und Nagel-Psoriasis. Begünstigend ist ferner ein feuchtwarmes Milieu, Zehennägel sind daher häufiger als Fingernägel betroffen. Nagelpilz ist keine schwere, aber eine häufige Erkrankung. Fünf bis zwölf Prozent der Europäer tragen Dermatophyten in den Nägeln, die Häufigkeit steigt mit dem Alter. Nicht alles, was wie Nagelpilz aussieht, ist auch Nagelpilz. Es ist immer Sinnvoll bei Verdacht auf Nagelpilz den Sachverhalt mittels eines Dermatologen abzuklären! Wir unterstützen Sie bei der Behandlung des Nagelpilzes durch fachgerechtes, schmerzfreies Abtragen bzw. Abschleifen der erkrankten Nägel und Auftragen eines geeigneten Mittels in regelmäßigen Abständen. Bedenken Sie bitte: Jeder nicht behandelte Nagelpilz begünstigt weitere Infektionen bei Ihnen und neue Infektionen bei anderen Mitmenschen.
Das Hühnerauge (auch Krähenauge, Leichdorn, Klavus bzw. Clavus von lateinisch clavus (Nagel) ist eine durch chronischen Druck auf knochennahe Haut bedingte, umschriebene, meist sehr schmerzhafte Hornschwielenbildung mit zentralem, in die Tiefe gerichtetem Sporn. Als Sporn bezeichnet man in diesem Zusammenhang die harte, kegelförmige Hyperkeratose, deren Spitze nach innen gerichtet ist. Es gibt schmerzhafte und nicht schmerzhafte Hühneraugen. Sie haben aber eine Gemeinsamkeit: Sie sollten stets entfernt werden. Schmerzhafte Hühneraugen schränken die Lebensqualität stark ein, da sie bei Schritt und Tritt erhebliche Schmerzen verursachen. Eine fachgerechte Entfernung von Hüheraugen ist nicht mit Schmerzen verbunden. Nach der Entfernung sollte eine Druckentlastung stattfinden. Diese Druckentlastung soll die Neuentstehung verhindern oder hinauszögern. Sehr wichtig zur Vermeidung von Hühneraugen: Passendes Schuhwerk. Der Einsatz von Hühneraugenpflastern und die darin enthaltene Säure kann das gesunde Hautumfeld bei der Entfernung eines Hühnerauges zerstören. Das geschieht sehr oft, wenn ein Hühneraugenpflaster zwischen den Zehen angewendet wird. Bei diesem Einsatz von Hühneraugenpflastern sind erhebliche Entzündungen nicht auszuschließen.
Als Hyperkeratose (von griechisch: hyper - über; keratos - Horn) bezeichnet man die übermäßige Verhornung der Haut. Die äußerste Schicht der Oberhaut, das Stratum corneum, wird großflächig oder auch nur punktuell dicker. Zur Abtragung übermäßiger Hornhaut bei Hyperkeratose, Schwielen und Hühneraugen sind verschiedene Arten üblich. Techniken bei denen die Haut durch Druck und Reibung belastet werden sind nicht zu empfehlen, da dadurch die Haut zur weiteren Bildung von Hornhaut angeregt wird. In der Podologie ist die fachlich einwandfreie Entfernung von Hyperkeratosen und Hühneraugen an besonders belasteten Stellen des Fußes tägliche Routine. Durch den Einsatz der richtigen Skalpelle und Klingen ist eine schnelle und schmerzlose Behandlung gegeben. Das Arbeiten mit der Skalpelltechnik ist eine Methode die schwierig ist und eine große Geschicklichkeit erfordert. Sie ist allen anderen Arbeitsweisen weit überlegen. Mit dieser Technik können große Schwielen, kleinste Hornhautkerne, z.B. bei Hühneraugen bis in die Tiefe und auch Randbereiche sauber und schmerzfrei entfernt werden. Es entsteht dabei weder Druck noch Reibung, womit die Haut irritiert wird. Der Einsatz von Druckentlastungen wird überall dort abgewendet, wo weder Druck noch Reibung auf das betreffende Hautgebiet einwirken soll. Sie werden jeweils hinter der Stelle angebracht, die entlastet wird. Als Reibungsschutz verwendet man Materialien, wie Silikone, Kautschuk oder Schaumstoffe die die belastete Stelle komplett überdecken und die Haut vor Druck und Reibung schützt. Einsatzgebiet: Besonders nach der Entfernung eines Hühnerauges muss eine Entlastung erfolgen, da es sich sonst schnell wieder nachbildet. Aber auch nach der Behandlung vonW Warzen und Schwielen empfiehlt sich der Einsatz entsprechender Hilfsmittel. Speziell bei Diabetikern muss mit besonderer Umsicht und Sorgfalt gepolstert und entlastet werden.
Leistungen
Eine Podologiepraxis mit Kassenzulassung kann podologische Leistungen direkt mit ihrer zuständigen Krankenkasse abrechnen. Jeder Heilmittelerbringer benötigt dafür eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Mit der Kassenzulassung von Heilmittel-Erbringern in NRW haben die AOK Rheinland/ Hamburg, die AOK NordWest, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK classic, die Knappschaft, die SVLFG und die Ersatzkassen die vdek-Landesvertretung NRW beauftragt. Dafür wurde zum 01.09.2019 die ARGE-Heilmittelzulassung NRW gegründet. Nach erfolgreicher Prüfung der Zulassungkriterien (Leitung der Praxis durch eine staatlich geprüfte Podologin, räumliche Voraussetzungen und Hygienestandards müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen) wird die Kassenzulassung durch Bescheid erteilt. Nach erfolgter Kassenzulassung durch die ARGE-Heilmittelzulassung NRW können Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen mittels Heilmittelverordnung (HMV) behandelt werden. Die entstehenden Kosten werden mit der zuständigen Krankenkasse (Abrechnungszentren) direkt abgerechnet.
Sie bekommen eine HMV von Ihrem Arzt, sofern Sie Diabetes mellitus Patient/in sind. Ihr Arzt oder Diabetologe entscheidet ob eine Behandlung durch einen Podologen erforderlich ist. Sie können durch die erteilte HMV Ihre benötigte Behandlung als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung dieser podologischen Leistungen erfolgt dann direkt zwischen der Podologiepraxis und Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Bislang konnten Ärzte podologische Leistungen nur bei Schädigungen infolge eines diabetischen Fußsyndroms (Diagnosegruppe DF) verordnen.
Bei entsprechenden Erkrankungen sprechen Sie ihren behandelenden Arzt an.
Zur Zeit beträgt die Zuzahlung 10% der Heilmittelkosten, also 10% der Kosten jeder einzelnen verordneten Behandlung und zuzüglich einer Pauschale von 10,- € je verordneter Heilmittelverordnung. Kosten für einen Hausbesuch müssen ebenfalls anteilig zu 10% vom Patient/in je Behandlung getragen werden. Bei einem gültigen Befreiungsausweis durch Ihre Krankenkasse entfallen die zuvor genannten Kosten der Zuzahlungen.
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Kontakt
Podologiepraxen Luthe und Luthe-Ditzhaus
Moerserstrasse 83a
40667 Meerbusch
Telefon: 02132 - 75 81 84
eMail: Marcel.Luthe@gmail.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert und angepasst werden. Die Podologiepraxis behält sich Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
Bei einer Terminabsprache mit der Podologiepraxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande. Terminvereinbarungen können telefonisch vorgenommen werden.Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Terminbuchung fällig.
Die Podologiepraxis ist eine Bestellpraxis damit nach Möglichkeit keine Wartezeiten für den Patienten entstehen. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können dies per E-Mail, durch Fax oder telefonisch durchführen. Anrufer können einen Anrufbeantworter nutzen, wenn das Telefon nicht besetzt ist. Rückrufe erfolgen schnellstmöglich. Erscheint der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin, so wird eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe von 80% des Behandlungspreises in Rechnung gestellt. Die Zustellung der Rechnung an den Patienten erfolgt per Post.
Das Einlösen eines Gutscheins benötigt eine Terminvereinbarung. Der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Podologiepraxisen durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxisen zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nur dann, wenn auch der behandelnde Arzt Hausbesuche bei dem betroffenen Patienten durchführt. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale in Rechnung gestellt.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung als durchgeführt abgerechnet werden. Für nicht eingehaltene Termine wird ebenfalls eine Ausfallgebühr (§252 und §§611ff BGB) in Rechnung gestellt (siehe Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren), die privat bezahlt werden muss.
Werden zwischen dem Patienten und der Podologiepraxis mündlich oder schriftlich Verträge über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) getroffen so wird der Preis für die bereitgestellten bzw. angefertigten Hilfsmittel auch dann in Rechnung gestellt, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
An uns übermittelte personenbezogene Daten verwenden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Behandlungsabwicklung und Abrechnung von Heilleistungen mit der GKV benötigt. Ihre Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Datenschutz
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Marcel Luthe
Moerser Str. 83a
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Tel: 02132-758184
eMail: Marcel.Luthe@gmail.com
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Betriebsleiter: Marcel Luthe - staatl. geprüfter Podologe
Zuständige Aufsichtsbehörde:
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